familienkasse-info.de - Informationen und Hilfe zu Kindergeld und Elterngeld

familienkasse-info.de > Familienkasse News > Elterngeld - Gericht erlaubt Steuerklassenwechsel

Elterngeld - Gericht erlaubt Steuerklassenwechsel

Mi 02.12.2009

Eltern dürfen vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, um ein höheres Elterngeld zu bekommen. Ein Wechsel von der Steuerklasse V oder IV in die Steuerklasse III lohnt sich, denn mehr Nettolohn vor der Geburt bedeutet mehr Elterngeld nach der Geburt.

Viele Elterngeldstellen hielten den Steuerklassenwechsel für Rechtsmissbrauch. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass ein veranlasster Wechsel der Lohnsteuerklasse bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt werden muss.

Von dem Urteil profitieren alle Eltern, deren Steuerklassenwechsel bei der Berechnung des Elterngeldes ignoriert wurde. Sie müssen ihre Elterngeldstelle anschreiben und eine Überprüfung des Bescheids nach Paragraf 44 Sozialgesetzbuch X beantragen.

 

Zurück zu den News - Neues von Kindergeld und Elterngeld

 
Der familienkasse-info.de Newsletter: Informationen rund ums Kindergeld & Elterngeld
Familienkasse aktuell
iPod Gewinnspiel
www.fonds-im-vergleich.de | www.premium-kapitalanlagen.de | www.guenstige-pkv.net | www.auto-steuer.de | www.vergleiche-deine-versicherungen.de
www.krankenversicherungen-im-vergleich.com | www.die-geldanlagen.de | www.beste-rendite.de | www.familienkasse-info.de | www.seguras-gruppe.de