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Die neuen Vorteile für Familien

Mo 28.01.2009

Am 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen in Kraft getreten. Das neue Gesetz enthält folgende Änderungen:

  • Erhöhung des Kinderfreibetrages um 96 Euro auf 1920 Euro pro Kind und Elternteil, zusammen also um 192 Euro auf 3840 Euro für Verheiratete.

  • Anstieg des Kindergeldes um jeweils 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie für das vierte und weitere Kinder um jeweils 16 Euro auf 195 Euro monatlich.

  • 100 Euro erhalten jeweils zum Schuljahresbeginn Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch angewiesen sind, bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10. Es handelt sich dabei um einen Schulkostenzuschuss.

  • Vorteile erlangen private Haushalte, wenn Sie im Haushalt Minijobber oder sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt. Der steuerliche Rahmen wurde verändert. 20 Prozent der Kosten bis zu 20.000 Euro sind ab 2009 absetzbar. Bei Minijobbern liegt die Höchstgrenze bei Lohnkosten von 2.550 Euro pro Jahr.

Der Steuerbonus für Instandhaltung und Modernisierung verdoppelt sich für Mieter und Immobilienbesitzer auf 1.200 Euro pro Jahr.

 

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