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Mo 01.12.2008
Wenn die Eltern Zeit für die Ausbildung benötigen oder noch zur Schule gehen, können in Zukunft auch die Großeltern Elternzeit beantragen. So hat es der Bundestag Mitte November beschlossen. Diese Gesetzesänderung muss nun nur noch den Bundesrat passieren. Voraussetzung ist allerdings die Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei Volljährigen der Besuch der Schule oder die Absolvierung einer Ausbildung. Einziger Nachteil, das Elterngeld erhalten die Großeltern nicht. Elterngeld soll, so wie schon der Name sagt, den Eltern vorbehalten sein. Bei Minderjährigen wird es in aller Regel das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro sein. Die neue Regelung der Elternzeit soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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