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Mo 07.01.2008
Nordrhein-Westfalen, Stand: 01.01.2008
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die für Ihren Antrag zuständige Elterngeldstelle finden Sie unter http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeldstellen/index.php.
Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an die
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Tel.: 02 51/41 10.
Zuständig für die Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes ist die
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Tel.: 02 51/41 10
Bei Beschwerden in Ihrer Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an das
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/8618-50
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