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Di 02.05.2006
Pressemitteilungen des BMFSFJ
"Heute ist ein guter Tag für die jungen Familien in Deutschland. Die Beschlüsse zeigen, dass es ein gemeinsames Anliegen der Gesellschaft ist, dass Kinder erzogen werden", begrüßt Bundesministerin Ursula von der Leyen den Beschluss des Koalitionsausschusses zum Elterngeld.
"Die Familie wächst und der Einkommensverlust wird deutlich abgemildert", so die Bundesministerin. "Das Elterngeld schafft einen Schonraum für Eltern, sich Zeit für Kinder zu nehmen, ohne finanziellen Einbruch verkraften zu müssen. Es signalisiert, dass Beruf und Kindererziehung Hand in Hand gehen. Junge Eltern können sich mit dem Elterngeld 14 Monate lang Zeit nehmen, um in die Rolle von Vater und Mutter hineinzuwachsen - erstmals ohne finanzielle Sorgen", sagt von der Leyen. Keine Familie erhält im ersten Lebensjahr des Kindes weniger Geld als bisher. Das Elterngeld ist bei gleichem Budget dehnbar auf zwei Jahre.
Das Elterngeld gibt jungen Vätern ein starkes Argument an die Hand, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Die 14 Monate können frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden, ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.
Es gilt immer: 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 Euro maximal 1800 Euro netto, werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird.
Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.
Das Mindestelterngeld in Höhe 300 Euro wird im Kernzeitraum von 12 Monaten immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, aber kein Einkommen wegfällt.
Das betrifft Transferempfänger ebenso wie Alleinverdiener. Das Mindestelterngeld ist in diesem Zeitraum auf andere Leistungen wie Hartz IV anrechnungsfrei.
Das Elterngeld mildert Familienarmut ab. Denn insbesondere Alleinerziehende und Geringverdiener profitieren vom Elterngeld. Sie schöpfen die Höchstgrenze von 67 Prozent voll aus. Alleinerziehende haben durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen, fallen nicht in Sozialhilfe. Sie erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
"Gerade die Mehrkindfamilie braucht Unterstützung, deshalb wird es den Geschwisterbonus geben", hebt von der Leyen hervor. "Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen, schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum", erklärt die Bundesministerin. Er knüpft an das vorherige Einkommen der Mutter und das ursprünglich gezahlte Elterngeld an. Das Elterngeld ist eine Maßnahme, die es Eltern gemeinsam mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten erleichtern soll, den Alltag zu bewältigen. Anderen europäischen Ländern ist es gelungen, durch das Elterngeld die Geburtenrate stabil zu halten, bzw. zu erhöhen.
Die geschützte Elternzeit bleibt wie bisher in einem zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
Das Elterngeld ist steuerfinanziert, selbst jedoch steuer- und abgabenfrei.
Der Kostenrahmen für das Elterngeld beträgt rund 3, 87 Mrd. Euro jährlich.
Weiterer Zeitplan des Elterngeldes:
Das Bundesfamilienministerium erarbeitet in dieser Woche den Referentenentwurf für ein späteres Gesetz zum Elterngeld, am Freitag wird die Ressortabstimmung eingeleitet. Anschließend werden die Länder und Verbände beteiligt. Im Kabinett wird das Elterngeld voraussichtlich am 14. Juni Thema sein. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundesrat und Bundestag zum ersten Mal mit dem Elterngeld befassen. Das Elterngeld soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Quelle des Textes: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
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